Die Vertrauensschaden­versicherung

Die Loyalität der Mitarbeiter im Unternehmen ist essenziell für den Erfolg des Geschäftes. Meistens kommt es dabei vor, dass das in die Mitarbeiter gesetzte Vertrauen von diesen missbraucht wird. Jedes Jahr entstehen den betroffenen Unternehmen aufgrund von Veruntreuung und weiterer krimineller Geschehen durch die Mitarbeiter Schäden in einer Millionenhöhe. Damit die Unternehmen gegen dieses Risiko gewappnet sind und passende Maßnahmen zum Schutz ergreifen zu können, gibt es eine notwendige Unternehmensversicherung. Dies ist die Vertrauensschadenversicherung.

Kriminelle Handlungen von den eigenen Mitarbeitern oder Außenstehenden, den sogenannten Vertrauenspersonen, können in dem Unternehmen hohe finanzielle Schäden verursachen.

Der immer stärker werdende Betrug durch Internetkriminalität kann dabei das Risiko, einen Vermögensschaden zu erleiden, erhöhen.

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt die Unternehmer und den Betrieb umfassend vor möglichen Vermögensschäden, welche durch vorsätzliche verbotene Handlungen von Vertrauenspersonen wie den Betriebsangehörigen herbeigeführt werden und trägt im vorher vereinbarten Umfang die Kosten für die Streitigkeiten. Genauso mitversichert sind vorsätzliche herbeigeführte Schäden, welche durch Außenstehende durch gewisse Formen von Diebstahl, Betrug, Raub oder durch zielgerichtete Angriffe durch Hacker verursacht werden.

Welche Schäden deckt eine Vertrauensschaden­versicherung ab?

Eine Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, welche von den eigenen Mitarbeitern oder weiteren Vertrauenspersonen verursacht worden sind. Eine wichtige Bedingung ist, dass der Schaden durch eine vorsätzlich unerlaubte Ausführung verursacht worden sein muss. Solche Schäden können vor allem auch durch verschiedene kriminelle Handlungen entstehen. Dies sind Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug von Geldern, Unterschlagung, Sabotage sowie die Cyber-Kriminalität (beispielsweise durch Hackerangriffe). Hierzu gehören ebenso die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen oder die Spionage.

Mit der Vertrauensschadenversicherung schützen die Unternehmen sich gegen Vermögensschäden, welche verursacht durch vorsätzliche und unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen.

Nicht nur von „innen“ drohen generell einzelne Gefahren. Der Schutz gegen Datenmissbrauch und E-Crime durch Dritte wird für die Unternehmen stets wichtiger. Gegen solche Schäden können diese sich bei den Anbietern versichern.

Ob von außen oder von innen: Vermögensschäden müssen bestimmt und Schadenersatzansprüche gegen den oder die einzelnen Täter durchgesetzt werden – und dies kostet immer sehr viel Geld. Jene Kosten übernehmen die Versicherungen für die Unternehmen im vorher vereinbarten Rahmen.

Die Leistungen der Vertrauensschaden­versicherung

Zunächst ersetzt eine Vertrauensschadenversicherung den entstandenen Schaden des Vermögens. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die Ermittlung des Schadens, die zur Aufklärung des Vorfalls inklusive der Feststellung der eigentlichen Schadenshöhe ausgeführt werden muss. Wenn auf das Unternehmen in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch Rechtsansprüche von Dritten zukommen, dann kommt die Versicherung ebenso für die Kosten der Rechtsabwehr auf. Denkbar ist ebenfalls die Übernahme von Wiederherstellungskosten verlorener Daten, welche durch einen Hackerangriff verlorengegangen sind. Manche Versicherer bezahlen zugleich den PR-Berater, wenn der Ruf des Unternehmens durch einen Vertrauensbruch beschädigt worden ist.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt die Unternehmen generell vor verschiedenen Vermögensschäden, welche durch unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen vorsätzlich verursacht worden sind. Als Vertrauenspersonen gelten dabei die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers. Diese reichen vom Vorstand über den Leiter bis hin zu den Zeitarbeitern und den Aushilfen. Zudem gehören zu den Vertrauenspersonen noch die externen Dienstleister und fremdes Personal, welche im Auftrag des versicherten Unternehmens auf dem Betriebsgelände arbeiten sowie Rechtsanwälte, IT-Dienstleister, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, auch wenn diese außerhalb der Geschäftsräume des versicherten Unternehmens arbeiten. Der Verkauf der Unternehmensware auf dessen Rechnung oder die Überweisung von Unternehmensgeldern auf persönliche Konten sind in jenem Zusammenhang oftmals auftretende Vermögensschäden

Die Kosten der Vertrauensschaden­versicherung

Wie viel die Unternehmen für eine Vertrauensschadenversicherung zahlen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hierzu gehören die Art des Unternehmens, die Zahl der Mitarbeiter und der Vertrauenspersonen sowie das Sicherheitskonzept des Unternehmens

Ebenfalls von Bedeutung sind die Höhe der Selbstbeteiligung und der Versicherungssumme.

Die eingeschlossenen Leistungen der Vertrauensschadenversicherung spielen für den Tarif eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund lohnt es sich auf jedem Fall, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen.

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